Dr. Lawlor & Schütt
Rechtsanwälte

Martin Schütt

 

Qualifikationen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schwerpunkte Rechtsberatung

  • Arbeitsrecht
  • Jagdrecht
  • Mietrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Wohnungseigentum

Fachgebiete

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Schütt unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Hier sorgt die äußerst zeitnahe Bearbeitung der Akte, den meist ohnehin eingetretenen Vermögensschaden beim Vermieter in der Gesamtheit zu reduzieren. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Schütt bildet das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Schütt berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlage.

Der Schwerpunkt Individualarbeitsrecht erweist sich als sehr umfassend. Martin Schütt befasst sich mit Beratungen in Angelegenheiten wie Kündigungsschutzverfahren, Scheinselbständigkeit oder befristetes Arbeitsverhältnis. Auch Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt, Entgeltfortzahlung, Tantiemen und Zulagen sind Gegenstand der an ihn herangetragenen Mandate. Beide Parteien sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Wird ein Arbeitsvertrag vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorausschauend gefertigt oder überprüft, kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.

Martin Schütt unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung, er überprüft die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung oder ein eventuelles Aufhebungsangebot und hilft auch, einen Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Problempunkte zu formulieren. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Schütt in dem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht. Die Praxis zeigt, dass in diesen Fällen meist eine Abfindung erstritten werden kann.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Rechtsanwalt Schütt vertritt Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit Gerichten und Behörden wegen strafrechtlicher Vorwürfe sowie wegen Erteilung oder Entzug Ihres Jagdscheins. Die zuständige Behörde kann zum Beispiel bei einer gegebenen Behinderung oder nach einer Verurteilung durch die Justiz wegen einer Straftat die Erteilung des Jagdscheins verweigern oder aber einen erteilten Jagdschein wieder entziehen. In solchen Fällen wird Rechtsanwalt Schütt die Sachlage prüfen und Ihre Interessen gegenüber der Behörde vertreten. Selbstverständlich ist, dass Rechtsanwalt Schütt die Verteidigung in Strafverfahren übernimmt, mit dem Ziel, einer Verurteilung wegen eines jagdrechtlich relevanten Strafvorwurfs zu entgehen. Auch bei einem eingetretenen Wildschaden oder Jagdschaden klärt Rechtsanwalt Schütt die Sachlage hinsichtlich der Ersatzpflichtigkeit und der Ansprüche der Beteiligten.

Ferner sind im Jagdrecht Jagdausübungsrechte und der Jagdschutz von Bedeutung. Das Jagdausübungsrecht regelt beispielsweise, ob sich der Jäger mit oder ohne Begleitung des Revierinhabers sowie mit oder ohne Waffe im Jagdrevier bewegen darf. Im Jagdschutz wird auch geregelt, ob und wann Hunde und Katzen im Jagdrevier geschossen werden dürfen. Das ständig im Fluss befindliche Jagdrecht findet seine Regelung im Bundesjagdgesetz, das ein ausfüllungsbedürftiges Rahmengesetz darstellt. Rechtsanwalt Martin Schütt berät und vertritt seine Mandanten unter Anwendung der jeweils geltenden Landesjagdgesetze.

Kurzprofil Martin Schütt

Martin Schütt wurde 1972 in Münster geboren. Er studierte an der Ruhr-Universität Bochum und absolvierte das Referendariat in Essen. Sein juristisches Examen liegt über dem Durchschnitt und wurden mit Prädikat bestanden ("Prädikatsexamen"). Seit 2002 ist Herr Schütt als Rechtsanwalt zugelassen.

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